ORWO Color Negativ-Film NC 1
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Der ORWOCOLOR-Negativ-Film NC 1 ist ein Standardmaterial, das für Kunst- und Tageslichtaufnahmen einsetzbar ist. Bei Kunstlicht arbeitet man ohne Filter und für Aufnahmen bei Tageslicht verwendet man das ORWO-Filter K 14, um das Material der höheren Farbtemperatur anzupassen. Der NC 1 zeichnet sich durch einen langgestreckten Verlauf der 3 Farbgradationskurven, durch großen Belichtungsumfang und hohe Schärfe aus. Der NC 1 muß zu einer Gradation von 0,55 entwickelt werden, um optimale Kopien auf den ORWOCOLOR-Positiv-Filmen PC 7 und PC 9 ziehen zu können. Darüber hinaus garantiert die Härtung dieses Materials eine kurze Trockendauer. Eine Zwischenschicht aus kolloidalem Silber zwischen Unterlage und Emulsion gewährleistet einen maximalen Lichthofschutz und damit eine gute Bildschärfe. Nachstehend ist der ORWOCOLOR-Negativ-Film NC 1 schematisch vor und nach der Entwicklung und nach dem Bleichen und Fixieren dargestellt.
Format
70 mm, 35 mm und 16 mm
Kenn-Nr. 432
Kennzeichnung
Lichtsignierung für alle Breiten:
ORWO S (bzw. ORWO SAFETY oder ORWO SICHERHEITSFILM) Fußzahl, NC 1
Empfindlichkeit
Entspricht der eines Schwarz-Weiß-Negativfilms von 16 DIN / 32 ASA (Kunstlicht)
Farbtemperatur
3200 °K
Beleuchtungsart und Filter
Glühlampenlicht: Spezielle Filter werden nicht benötigt
Tageslicht: ORWO-Filter K 14 (zu belichten wie 15 DIN / 25 ASA)
Die Lichtquellen zur Aufhellung des Schatten dürfen von der Farbtemperatur der Allgemeinbeleuchtung nicht abweichen. Mischlicht ist zu vermeiden.
Dunkelkammerbeleuchtung
ORWO-Dunkelkammerschutzfilter 170 in Verbindung mit einer 15-Watt-Lampe im Mindestabstand von 100 cm.
Empfohlene Entwickler
ORWOCOLOR 11
Verarbeitungsfolge
Farbentwickeln, Wässern, Bleichen, Wässern, Fixieren, Wässern, Trocknen.
Gradation
Wie aus nachstehender Abbildung ersichtlich, kann der NC 1 innerhalb eines gewissen Bereiches zu verschiedenen Gammawerten entwickelt werden, ohne daß die Parallelität der 3 Gradationskurven verändert wird.
Quelle: ORWO Kine- und Fernsehfilme III-18-177 Ag 004a/057/64 WP Nr. 202